Die neue Bundesregierung will das Heizungsgesetz zurücknehmen und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeiten. Für Hausbesitzer bringt das mehr Flexibilität – aber auch neue Fragen. Hier erfahren Sie, was aktuell gilt und worauf Sie bei Heizungstausch und Förderung achten sollten.
Das 2023 beschlossene „Heizungsgesetz“ war in Wirklichkeit eine große Änderung des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es sah vor, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen – z. B. durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridlösungen.
Nach breiter Kritik an zu viel Bürokratie, Unsicherheit und drohender Kostenüberforderung hat die neue Bundesregierung angekündigt, das Gesetz in dieser Form nicht umzusetzen. Stattdessen wird das GEG neu gefasst – mit einem technologieoffenen, flexiblen Ansatz.
GEG-Änderung 2025: Was ist neu?
Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bringt deutliche Veränderungen:
Statt einer fixen Quote für erneuerbare Energien zählt künftig die tatsächliche CO₂-Einsparung eines Heizsystems. Das heißt: Auch Gasheizungen oder Hybridlösungen können zulässig sein, wenn sie umweltfreundlich und zukunftssicher sind.
Die Heizungswahl soll sich an der kommunalen Wärmeplanung orientieren – also daran, ob ein Fernwärmenetz geplant ist oder andere klimafreundliche Infrastruktur vor Ort existiert.
Statt gesetzlicher Austauschpflichten setzt die Koalition auf staatliche Förderprogramme und steuerliche Anreize – darunter auch ein Steuerbonus für die Sanierung geerbter Immobilien.
Für Hausbesitzer und Bauherren ist die wichtigste Nachricht: Die Heizungsförderung bleibt erhalten. Wer in eine moderne, effiziente und klimafreundliche Heiztechnik investiert, kann weiterhin staatliche Unterstützung beantragen.
Gefördert werden voraussichtlich u. a.:
Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)
Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
Biomasseheizungen (z. B. Pellets)
Hybridheizungen (z. B. Gas + Solarthermie)
Zudem werden bestehende KfW- und BEG-Programme vereinfacht und zusammengeführt, um den Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Viele Eigentümer fragen sich derzeit: Soll ich meine alte Heizung jetzt schon austauschen? Oder abwarten, was das neue Gesetz bringt?
Unsere Empfehlung als unabhängige Energieberater:
Wer mit einem Heizungstausch rechnet, sollte frühzeitig planen.
Fördermittel können vorab beantragt werden – Planungssicherheit inklusive.
Förderfähige Heizungen sparen nicht nur CO₂, sondern auch langfristig Energiekosten.
Durch das geplante Gesetz sinkt der Druck, aber wer aktiv wird, profitiert früher.
Als Hausbesitzer, Vermieter oder Bauherr stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen, Ihre Heizungsanlage zukunftsfähig zu gestalten. Wichtig ist dabei eine neutrale und individuelle Beratung, denn:
Jedes Gebäude ist anders.
Nicht jede Lösung passt überall.
Förderung und Technik müssen aufeinander abgestimmt sein.
Wir beraten Sie herstellerunabhängig, förderoptimiert und zukunftssicher – von der ersten Analyse bis zur Antragstellung.
Mit dem geplanten Aus für das Heizungsgesetz wird die Wärmewende nicht gestoppt, sondern neu ausgerichtet: pragmatischer, bürgerfreundlicher und mit mehr Spielraum. Die Förderung bleibt – die Pflicht fällt.
Jetzt ist die beste Zeit, sich über passende Heizsysteme, Fördermöglichkeiten und CO₂-Einsparpotenziale zu informieren. Und genau dabei unterstützen wir Sie!
Sichern Sie sich Ihre Fördermittel – wir beraten Sie zu Heizung, Sanierung und Effizienz. Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über unser Formular.